Liebe Geflügelhalter,
an dieser Stelle möchten wir Sie über das aktuelle Geschehen der hochpathogenen Geflügelgrippe (Aviäre Influenza) informieren, die in diesem Jahr leider mit dem aktuellen Vogelzug für alle Geflügelhalter bedrohlich ist.
Momentan sieht es so aus, dass die Ausbrüche nicht einer speziellen Region zugeordnet werden können, sondern praktisch flächendeckend von Süddeutschland bis nach Norddeutschland vorkommen. Wir möchten daher alle Geflügelhalter mit beiliegenden Links dazu animieren, sich jeweils über die aktuelle Seuchenlage zu informieren und vor allen Dingen bei dem eigenen täglichen Umgang mit dem Geflügel den Aspekt der Seuchenprophylaxe gezielt umzusetzen. Hier sollte der Fokus vor allen Dingen darauf liegen, dass ein Eintragen des Virus verhindert wird.
Zum Schutz von Nutzgeflügelbeständen werden entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen empfohlen. Dazu zählt die Errichtung einer physikalischen und funktionellen Barriere zwischen den Wildvögeln und den Geflügelhaltungen. Es sollten vor allem die indirekten Eintragungswege wie z.B. über Wildvögel und Kot verunreinigtes Futter, Wasser oder verunreinigte Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarren, Katzen, Hunde, Fahrzeuge usw.) beachtet werden. Hier sind geeignete Desinfektionsmaßnahmen sowie Kleidungs- und Schuhwechsel angezeigt. Kranke oder verendet aufgefundene Wildvögel sollten den zuständigen Veterinärbehörden gemeldet werden. Einen guten Überblick über alle empfohlenen Maßnahmen findet sich in der Zusammenstellung der Task Force in Baden-Württemberg sowie in dem Papier des FLI zur Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5N8 in Deutschland.
Grundlage für die aktuellen Maßnahmen ist eine aktuelle Eilverordnung, die die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) ergänzt. Die Eilverordnung ist am 21.11.2016 in Kraft getreten und gilt vorerst bis zum 20. Mai 2017. Darin sind alle Tierhalter bis 100 Stück Geflügel aufgefordert, ein Register nach § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 führen. Dieses besagt, dass je Werktag die Anzahl der verendeten Tiere dokumentiert werden muss. Für Bestände mit 10 bis einschließlich 1000 Stück Geflügel gilt außerdem § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4, hier müssen je Werktag auch die gelegten Eier dokumentiert werden.
Folgende Maßnahmen sind durch die Eilverordnung ebenfalls von allen Tierhaltern umzusetzen:
- Führen eines tagesaktuellen Bestandsregisters
- Sichern aller Ställe gegen unbefugtes Betreten oder Befahren
- Sicherstellen, dass Ställe oder sonstige Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden
- Schutzkleidung ist nach dem Verlassen des Stalles unverzüglich abzulegen
- Schutzkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich zu reinigen, zu desinfizieren und Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen (Restmüll)
- Eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe ist vorzuhalten und zu benutzen
Das Land Baden-Württemberg hat einen guten Leitfaden mit den wichtigen Hygieneregeln zusammengestellt: http://www.main-tauber-kreis.de/media/custom/2177_3771_1.PDF?1479738501
Sämtliche genannten Texte und einige zusätzliche Informationen haben wir unten zum Nachlesen noch einmal für Sie zusammengestellt.
Es ist uns bewusst, dass die aktuellen Anforderungen vom Zeitumfang für den Tierhalter/in aber vor allem auch für die Tiere eine besondere Belastung darstellen und nicht einfach umzusetzen sind. Uns ist aber auch bewusst, dass eine aktive Seuchenprophylaxe sehr gute Chancen eröffnet, die Geflügelgrippe nicht in den eigenen Bestand einzutragen.
Wir hoffen und wünschen Ihnen sehr, dass die Seuchenlage möglichst schnell zum Erliegen kommt und keine weiteren Schadensfälle in den Tierbeständen vorkommen werden.
Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihre GEH-Geschäftsstelle
Witzenhausen, den 25. November 2016
http://www.main-tauber-kreis.de/media/custom/2177_3771_1.PDF?1479738501 Hygieneregeln Baden-Württemberg
Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5N8 in Deutschland (FLI):
https://openagrar.bmel-forschung.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00000758/FLI-Risikoeinschaetzung_HPAIV-H5N8_20161118-2.pdf
Informationen des BDRG:
https://www.bdrg.de/?redid=350364
Deutschlandkarte zum aktuellen Geschehen (FLI):
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/klassische-gefluegelpest/karten-zur-klassischen-gefluegelpest/
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung):
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/geflpestschv/gesamt.pdf
Eilverordnung: (rechts an der Seite als pdf)
http://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/aktuelles/aviaere_influenza/aviaere_influenza_aktuell/aktuelle-lage-zur-aviaeren-influenza-21697.html
Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft:
http://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/_texte/Gefl%C3%BCgelpest-2016.html;nn=449144
Aktuelle Informationen der Bundesländer:
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/_startseite/Artikel/161109_gefluegelpest_hotline2.html;jsessionid=ED1A9A995D609A33174EC805C288DBE3 (Schleswig-Holstein)
http://www.regierung-mv.de/ (Mecklenburg-Vorpommern)
http://www.landratsamt-pirna.de/veterinaerdienst-gefluegelpest.html (Sachsen)
http://www.lwk.nrw.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/aktuelles/gefluegelpest.htm (Nordrhein-Westfalen)
https://umweltministerium.hessen.de/verbraucher/tiergesundheit-tierseuchen/tierkrankheiten-tierseuchen/aviaere-influenza-gefluegelpest (Hessen)
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/vogelgrippe-bei-wildvoegeln-breitet-sich-europaweit-weiter-aus-minister-hauk-ordnet-landesweite-st/ (Baden-Württemberg)
https://www.stmelf.bayern.de/landwirtschaft/index.php (Bayern)
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