Als Arche-Region kann sowohl eine politische (z.B. Gemeinde/n, Kreis/e), historische oder sonstige begrifflich geprägte landschaftliche Einheit (z.B. Naturpark) bezeichnet werden. Die Arche-Region verfolgt vor allem das Ziel, eine breite Öffentlichkeit mit der Situation von alten, in ihrem Bestand bedrohten Nutztierrassen vertraut zu machen. Hierbei ist eine gute Einbettung in regionale Netzwerke und Kooperationen wie z.B. Gemeinde, Verwaltung, Tourismus und sonstige regionale Akteuren anzustreben.
Die Arche-Region soll eine attraktive, erlebnisbezogene Plattform der Wissensvermittlung sein. Im Bereich der Erhaltung von Nutztieren soll sie eine Vorbildfunktion einnehmen und den Besucherinnen und Besuchern den Gedanken der landwirtschaftlichen Vielfalt anschaulich demonstrieren. Die Arche-Region kann mit diesem Titel selbständig Öffentlichkeitsarbeit betreiben.
Die vorliegenden Arche-Region Kriterien sind seit dem 28.06.2014 gültig. Veränderungen dieser Kriterien werden gegebenenfalls im Hinblick auf die Erfordernisse der Erhaltungsarbeit oder Projektdurchführbarkeit durch die GEH veranlasst.
Der Begriff „Arche-Region“ ist beim Deutschen Patentamt unter der Registrierungsnummer 30 2009 065 480 als Marke eingetragen und das Emblem rechtlich geschützt. Demnach dürfen nur durch die GEH anerkannte Regionen den Titel Arche-Region tragen und das Logo für ihre eigene Werbung verwenden, da sich die am Arche-Region teilnehmenden und durch die GEH anerkannten Betriebe gegenüber der GEH vertraglich auf die Einhaltung bestimmter Anerkennungskriterien verpflichtet haben. Wir bitten, uns Zuwiderhandlungen durch dritte Personen mitzuteilen.
Im weiteren Text wird nur die männliche Form des Betriebsleiters verwendet, alle Betriebsleiterinnen mögen sich bitte ebenso angesprochen fühlen.
Mindestanforderungen
Arche-Regionen können aufgrund unterschiedlicher regionaler Zuordnungen unterschiedliche Ausdehnungen in der Fläche haben. Um eine ausreichende Verdichtung an Arche-Betrieben mit guter Erreichbarkeit in den Regionen zu gewährleisten, sind die Mindestanforderungen an die Anzahl der beteiligten Betriebe und Rassen je nach Besiedelung und landwirtschaftlicher Struktur flexibel gehalten. Bereits während der Ideen- und Entwicklungsphase sollte deshalb die GEH in die Planungen einbezogen werden, um der jeweiligen Regionen gerecht werden zu können.
Für Besucher sollten die Arche-Betriebe einer Arche-Region gut untereinander vernetzt sein und eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Mehrere Betriebe der Region sollten in einem Tagesausflug z.B. auf einer Wanderung oder per Rad besucht werden können.
Um als Arche-Region anerkannt zu werden, sollten sich je nach landwirtschaftlicher Struktur/Besiedlungsdichte eine Mindestanzahl von 6-8 tierhaltenden Betrieben in einem Gebiet von ca. 1000 km² zusammenschließen, die gefährdete Rassen aus der Roten Liste der GEH halten, nutzen und züchten. Zusätzlich zu einem Kernbereich mit hoher Verdichtung an Höfen können auch weitere Betriebe hinzukommen, die sich außerhalb der definierten Region, jedoch nahe angrenzend befinden. Die Mindestanzahl von 6 Betrieben darf als Untergrenze auch in kleineren Arche-Regionen nicht unterschritten werden.
Die Arche-Region kann als Interessensgemeinschaft oder Verein fungieren. Ein benannter Tierhalter gilt als Ansprechpartner für die GEH. Die Ernennung zur Arche-Region schließt die parallele Haltung von so genannten Wirtschaftsrassen nicht aus.
Die einzelnen Betriebsleiter der Arche-Region müssen vor Anerkennung 6 Monate lang Mitglied der GEH sein. Durch die Mitgliedschaft sollen die Betriebsleiter einen Einblick in die Struktur und Erhaltungsarbeit der GEH bekommen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass sich die Arche-Region-Betreiber aktiv mit der Situation gefährdeter Rassen und der Arbeit der GEH befassen.
Die Arche-Region
Die Arche-Region ist ein Zusammenschluss von landwirtschaftlich arbeitenden Betrieben bzw. Hobby-Betrieben, deren Ziel es ist, die Vielfalt landwirtschaftlicher Nutztierrassen zu erhalten. Jeder Betrieb kann seine eigenen Strukturen und Schwerpunkte haben, die Betriebe bilden dabei eine gemeinsame Einheit.
Haltung von mindestens 9-12 Rassen aus 3 verschiedenen Tierartenkategorien der Roten Liste der GEH (je ca. 1000 km² bzw. nach landwirtschaftlicher Struktur der Region)
Um eine hohe Attraktivität und Bandbreite zu zeigen, müssen in einer Arche-Region aus allen Tierartenkategorien A, B und C jeweils 3-4 Bestände/Rassen je ca. 1000 km² gehalten werden. Diese Rassen müssen in Herdbuchzucht geführt werden. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich (Betriebe z.B. mit Wanderschafhaltung, Spezialbetriebe).
Gruppe A: Rind/Pferd/Schwein/Esel
Gruppe B: Schaf/Ziege
Gruppe C: Geflügel/Kaninchen/Biene/Hund
Um eine den züchterischen Belangen gerecht werdende Größe der Zuchtgruppen zu erreichen, gelten die nachstehenden Mindestbestandszahlen. Für weitere gehaltene gefährdete Rassen dienen die Mindestbestandszahlen als Orientierungshilfe.
Anzahl bzw. Gruppen / Stämme je Rasse |
||||
Gruppe |
Tierart |
männlich |
weiblich |
Anmerkungen |
A |
Pferd / Esel / Schwein |
0 |
2 |
Vatertierhaltung ist erwünscht * |
A |
Rind |
0 |
3 |
Vatertierhaltung ist erwünscht * |
B |
Schaf |
1 |
8 |
|
B |
Ziege |
1 |
5 |
|
C |
Huhn |
1 |
5 |
1 Zuchtstamm mit je 1 männlichen und 5 weiblichen Tieren |
C |
Gans / Ente |
1 |
1 |
1 Zuchtpaar |
C |
Pute |
1 |
2 |
1 Zuchtstamm |
C |
Kaninchen |
1 |
2 |
|
C |
Biene |
3 Völker |
||
C |
Hund |
1 |
Zuchttier mit Papieren oder Hütehund mit Zuchttauglichkeitsprüfung |
|
C |
Taube |
2 |
2 |
2 Zuchtpaare |
* Die Vatertierhaltung ist für den Erhalt einer breiten genetischen Basis wichtig und sollte möglichst auch auf dem Betrieb angesiedelt sein. In der Gruppe A ist die Vatertierhaltung zumindest erwünscht, in den Gruppen B und C müssen Vatertiere gehalten werden. Die Vatertierhaltung kann auch in Form einer Züchtergemeinschaft erfolgen.
Regionale Rassen in Bezug zur örtlichen Wirtschaftsweise
Nach Möglichkeit sollen standortangepasste, bevorzugt regionale Rassen gehalten werden. Hierdurch lässt sich der kulturhistorische Wert in Bezug zur Ursprungsregion und gegebenenfalls auch zu den einzelnen Hofgeschichten darstellen. In diesem Zusammenhang kommt der Tierhaltung unter traditionellen rassetypischen Bedingungen (z.B. Moorbeweidung mit der Weißen Hornlosen Heidschnucke) eine besondere Bedeutung zu.
Eindeutige Deklaration der Rassen
Um die Zuchtarbeit der Arche-Region nach außen hin zu demonstrieren, ist es zwingend notwendig, die verschiedenen Rassen deutlich zu unterscheiden und den Besuchern und Besucherinnen erkenntlich zu machen. Auf Schildern, die die Rassen ausweisen, sollten Rassebeschreibung und Gefährdungsgrad der Rasse nach den Kriterien der GEH dargestellt werden.
Tierhaltung unter der Zielsetzung der Tierpräsentation
Die Nutztiere sollen attraktiv und ihren arteigenen Bedürfnissen entsprechend präsentiert werden. Der Besucher soll die Rasse kennen lernen, sich über ihre Geschichte und ihre besonderen Eigenschaften informieren können. Eine gezielte Züchtung muss gewährleistet sein.
Abstammungsnachweise für die Tiere
Alle auf dem Betrieb gehaltenen Zuchttiere gefährdeter Rassen müssen eindeutig individuell identifizierbar sein und den offiziellen Richtlinien der Tierkennzeichnung genügen. Als Tierkennzeichnung sind Ohrmarken, Tätowierung und Chip zulässig.
Vatertierhaltung
Die Vatertierhaltung ist für den Erhalt einer breiten genetischen Basis wichtig und soll auch in den Arche Betrieben vorhanden sein. Wo künstliche Besamung möglich ist, müssen keine Vatertiere gehalten werden. Es sollen nur für die Zucht zugelassene Vatertiere eingesetzt werden. Der Arche-Region kommt in der Zucht – gerade auch weil sie im Licht der Öffentlichkeit steht – eine entscheidende Rolle zu. Ein Austausch von Zuchttieren und Informationsaustausch mit anderen Züchterinnen und Züchtern sollte stattfinden.
Artgerechte Haltung und Fütterung der Tiere
Eine artgemäße Haltung der unterschiedlichen Tierarten entsprechend ihrer Bedürfnisse hinsichtlich Platzangebot, Auslauf, Ruheplätzen, Aufzucht und artspezifische Fütterung ist eine Grundvoraussetzung für die Ernennung einer Arche-Region.
Gesundheitszustand der Tiere
Alle in der Arche-Region gehaltenen Tiere müssen sich in einem guten Gesundheitszustand befinden. Eine tägliche Kontrolle aller Tiere durch den Halter ist dabei eine Grundvoraus-setzung, u.a. zur Früherkennung von Krankheiten. Veterinärmedizinische Auflagen (Pflichtimpfungen, Hygienemaßnahmen, usw.) sind einzuhalten. Nachweise über Bestandskontrollen auf z.B. CAE, Maedi-Visna, IBR/IPV müssen entsprechend der gesetzlichen Regelungen geführt werden (wichtig beim Tieraustausch).
Regelmäßige Meldung der Betriebs- und Tierdaten
Die einzelnen Betriebe, die zur Arche-Region gehören sind verpflichtet, jährlich den von der GEH-Geschäftsstelle zur Verfügung gestellten Meldebogen zu den wichtigsten Betriebs- und Tierdaten vollständig und korrekt ausgefüllt und an die GEH zurückzuschicken. Diese Angaben sind für alle Koordinationsarbeiten unerlässlich.
Tierbesatzdichte
Der Tierbesatz soll den zur Verfügung stehenden Flächen (Stall, Weide) angepasst sein. Es soll keine Übernutzung der Flächen stattfinden. Als Richtwert kann ein Tierbesatz von 1,4 Großvieheinheiten (1 GV = 500 kg Lebendgewicht) pro Hektar angesetzt werden.
Versicherungsschutz der einzelnen Betriebe
Die Betriebe sollten den üblichen Standards der Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Es ist dringend angeraten, eine Betriebshaftpflicht sowie Feuerversicherung für die einzelnen Betriebe zu haben.
Ansprechende Präsentation des Betriebes
Für eine ansprechende Öffentlichkeitsarbeit ist ein gepflegtes Erscheinungsbild von Anlage und Tieren unabdingbar. Die Besucherinnen und Besucher sollen ein klares und realistisches Bild zu Haltung, Einsatz, Verwendung, Zucht und Erhaltung von Nutztieren bekommen. Die Darstellung soll einen hohen Informationsgehalt haben um die landwirtschaftliche Nutztierhaltung der breiten Bevölkerung nahe zu bringen.
Breites Informations- und Begleitmaterial
Broschüren, Poster, Dias, Postkarten und themenbegleitende Ausstellungen sollen dem Besucher als zusätzliche Informationsquelle dienen. Das Material ist größtenteils über die GEH-Geschäftsstelle zu besonderen Konditionen beziehbar. Die GEH sollte auf den Infomaterialien als Projektträger erkennbar sein und zudem auf das Arche-Projekt der GEH hingewiesen werden.
Fundiertes Fachwissen des Tierbetreuers und Fähigkeit zur Wissensvermittlung
Da sowohl Laien als auch Fachleute die Betriebe in der Arche-Region besuchen, sollten die Betreiber über ein fundiertes Fachwissen verfügen.
Die Bereitschaft und das Können, Inhalte zu gefährdeten Nutztierrassen sowie der GEH zu vermitteln, ist entscheidend für den Erfolg einer Arche-Region und des gesamten Projektes. Die Arche-Region kann Dreh- und Angelpunkt für regionale Aktivitäten sein, Aufmerksamkeit bei Presse, Rundfunk und Fernsehen finden und somit ein wichtiger Multiplikator im Bereich der Artenvielfalt sein.
Interessenvertretung der Arche-Region
Die GEH ist die Koordinationsstelle, die Interessen, Anregungen und Belange der Arche-Region koordiniert und nach außen hin vertritt. Die GEH ist aus diesem Grund auf eine gute Zusammenarbeit mit der Arche-Region angewiesen, wie z.B. Beteiligung an Workshops, regionalen- und überregionalen Veranstaltungen, Bekanntgabe über Änderungen im Tierbestand oder in der Einrichtung.
Aufwandsentschädigung für Kosten der GEH
Der Projektbeitrag wird in der jeweils gültigen Gebührenordnung für die Arche-Region geregelt. Die Gebührenordnung findet sich im Anhang.
Wunschkriterien
Erhaltungszucht mehrerer bedrohter Rassen aus verschiedenen Tierarten
Idealerweise wird von jeder Tierart (Rind, Schaf, Ziege, Pferd, Schwein, Hund, Kaninchen, Huhn, Ente, Gans) mindestens eine bedrohte Rasse gehalten. Auch hier wäre es wünschenswert, wenn Vatertiere gehalten würden.
Regionale Rassen in Bezug zur örtlichen Wirtschaftsweise
Es sollen standortangepasste – bevorzugt regionale – Rassen gehalten werden. Durch die Haltung regional typischer Rassen lässt sich der kulturhistorische Wert in Bezug zur Ursprungsregion und gegebenenfalls auch zur Hofgeschichte darstellen. In diesem Zusammenhang kommt der Tierhaltung unter traditionellen, rassetypischen Bedingungen (z.B. Moorbeweidung mit der Moorschnucke) eine besondere Bedeutung zu.
Rescue-Station
Die Arche-Region sollte sich dazu bereiterklären, im Notfall als Rescue-Station, d.h. als Auffangstation für akut gefährdete Tiere zu fungieren.
Gute Verkehrsanbindung
Wünschenswert ist eine gute Verkehrsanbindung möglichst auch an den öffentlichen Nahverkehr, um sowohl die Belastung der Umwelt als auch der Arche-Region möglichst gering zu halten.
Produktvermarktung
Soweit möglich, soll auch der Aspekt der Nutzung dargestellt werden, d.h. dass von den gehaltenen Tieren Produkte erzeugt werden, die nach Möglichkeit in der Region selbst auch angeboten werden.
Öffentlichkeitsarbeit
Die Aktivitäten einer Arche-Region sollten möglichst einer breiten Öffentlichkeit dargestellt werden. Hierzu dient die übliche Pressearbeit über regionale und überregionale Medien. Die GEH wird entsprechende Texte auch in der Vereinszeitung Arche Nova und im Internet abdrucken.
Eine Vernetzung der Arche-Höfe in z.B. einer regionalen Wander- oder Radwegekarte o.ä. wäre sinnvoll. Verschiedene Höfe der Arche-Region sollten dabei idealerweise in einem Tagesausflug besuchbar sein.
Feste Öffnungs- und Begehungszeiten der einzelnen Betriebe
Um ein möglichst breites Publikum anzusprechen, sind regelmäßige Begehungszeiten wichtig, die sich nach dem internen Betriebsablauf richten sollten. Jeder Arche-Region Betrieb sollte beachten, dass der Publikumsverkehr den Betriebsablauf mitunter beeinträchtigen kann. Aus diesem Grund ist ein betriebsspezifischer Kompromiss zwischen feststehenden Besuchstagen und Besuchen nach telefonischer Voranmeldung anzuraten.
Die Anerkennung
Die Anerkennung als Arche-Region der GEH erfolgt durch das Gremium der Arche-Koordinatorengruppe. Dieser Gruppe liegt der Erstaufnahmeantrag der Betriebe, der Beurteilungsbogen der Hofbesuche durch den GEH-Beauftragten sowie weitere verfügbare Informationen vor. Zur Anerkennung als Arche-Region der GEH ist eine Mehrheit von mindestens zweidrittel der anwesenden Mitglieder der Arche-Koordinatorengruppe erforderlich.
Ablehnung der Anerkennung
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Anerkennung als Arche-Region.
Kann auf Grund der unzureichenden Erfüllung des GEH-Kriterienkataloges nach Besuch der antragstellenden Betriebe oder aufgrund anderer Gründe keine Anerkennung ausgesprochen werden, wird dies dem Antragsteller mit Begründung mitgeteilt. Im Abstand von mindestens einem Jahr nach der Ablehnung kann ein erneuter Antrag auf Anerkennung bei der GEH gestellt werden.
Kündigung der Anerkennung als Arche-Region
Erfüllt ein Arche-Region trotz erfolgter schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung obengenannte Kriterien nicht bzw. nicht mehr oder stehen andere wichtige Gründe dem entgegen, so kann der Vorstand der GEH (nach Vorschlag der Koordinatorengruppe) die Anerkennung als Arche-Region mit sofortiger Wirkung beenden. Die Arche-Region verliert damit die Berechtigung zur Führung des Titels "GEH-anerkannte Arche-Region" und darf das Arche-Region-Logo nicht mehr weiternutzen. Die Arche-Region-Schilder sind Eigentum der GEH und nach Beendigung des Vertrages an die GEH zurückzugeben.
Fallen einzelne Betriebe aus der Arche-Region aus bzw. werden abgelehnt und ist damit die vereinbarte Mindestanzahl an Betrieben und Rassen nicht mehr gewährleistet, sind von der Arche-Region in Absprache Ersatzbetriebe anzubieten. Die herausfallenden Betriebe haben ebenfalls ihr Schild zurückzugeben.
Aufwandsentschädigung für Kosten der GEH
Die Betreiber verpflichten sich, die fälligen Gebühren für die Anerkennung der Betriebe, sowie den GEH-Beitrag für die Arche-Region zusätzlich zu den GEH-Mitgliedsbeiträgen regelmäßig und rechtzeitig zu entrichten. Die jeweiligen Gebühren können der aktuellen Gebührenordnung für die Arche-Region entnommen werden.
Die Betriebe der Arche-Region erhalten bei Anerkennung ein kostenloses Paket mit Informationsmaterial der GEH. Die kostenlosen Materialien (GEH-Flyer, Rote Liste etc.) werden auf Anforderung jederzeit zugesandt, die Nutzung und Verteilung auf den Betrieben oder regionalen Veranstaltungen ist ausdrücklich erwünscht. Weiteres Infomaterial wie Broschüren, Zeitungen und Bücher zur eigenen Fortbildung sowie zur Weitergabe und zum Verkauf sollten bei der GEH zu ermäßigten Konditionen angefordert werden.
Gültigkeit der Kriterien
Der vorliegende Kriterienkatalog verliert seine Gültigkeit mit dem Datum des Inkrafttretens einer Änderung oder Neufassung durch die Arche-Koordinatorengruppe und den Beschluss des Vorstandes.
Witzenhausen, den 28.06.2014
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Die Gebührenordnung für eine Arche-Region der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH)
Die Gebühren für die Neuaufnahme einer Arche-Region (Anerkennung), die bestehende Arche-Region und für die alle 2 Jahre stattfindenden Besuche durch GEH-Beauftragte betragen im Einzelnen:
1. Einmaliger Anerkennungsbeitrag für die Neuaufnahme einer Arche-Region: 400,-€.
Im einmaligen Anerkennungsbeitrag sind Fahrtkosten sowie der Aufwand für Vor- und Nachbereitung des Anerkennungsbesuchs enthalten. Diese Kosten sind auf das Konto der GEH (Sparkasse Werra-Meißner, IBAN DE35 5225 0030 0050 3918 04, BIC HELADEF1ESW) zu überweisen, bevor der Vertrag geschlossen wird.
2. Jährlicher Projektbeitrag für die Arche-Region: 250,00 € bei sechs Betrieben, für jeden weiteren Betrieb 20,- €.
Der jährliche Projektbeitrag für die Arche-Region wird dem Antragsteller (offizieller Ansprechpartner der Arche-Region) in Rechnung gestellt. Die GEH-Mitgliedsbeiträge der einzelnen Betriebe werden von der GEH mit den üblichen Mitgliedsrechnungen erhoben.
3. Das Informations-Paket
Jede Arche-Region erhält bei Anerkennung ein kostenloses Info-Paket mit Infomaterial der GEH im Gegenwert von 25,- € pro beteiligtem Betrieb, sowie das Arche-Regionen Schild. Weiteres Infomaterial wie Broschüren, Zeitungen und Bücher zur eigenen Fortbildung sowie zur Weitergabe und zum Verkauf sollte bei der GEH zu ermäßigten Konditionen angefordert werden. Die Arche-Region erhält gegen Kostenerstattung diverse Schilder mit allgemeinen Informationen zu gefährdeten Haustierrassen sowie Beschreibungen zu den in den Betrieben gehaltenen gefährdeten Rassen.
4. Beratungsaufwand
Sollte die GEH während der Aufbauphase der Arche-Region zu Beratungszwecken einen erhöhten Aufwand haben, sind seitens der Antragsteller (z.B. Naturparke, Landkreise etc.) die Reisekosten zu übernehmen wie ggf. eine zu vereinbarende Aufwandsentschädigung.
Die Gebührenordnung verliert ihre Gültigkeit bei der Festlegung einer neuen Gebührenordnung durch die GEH.
Witzenhausen, den 01.01.2019