Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH)
The Society for the Conservation of Old and Endangered Livestock Breeds (GEH)

Als Arche-Dorf kann sowohl ein Dorf oder eine Gemeinde bezeichnet werden. Ein Arche-Dorf verfolgt vor allem das Ziel, eine breite Öffentlichkeit mit der Situation von alten, in ihrem Bestand bedrohten Nutztierrassen vertraut zu machen.

Ein Arche-Dorf sollte bestimmte Kriterien erfüllen, um eine attraktive, erlebnisbezogene Plattform der Wissensvermittlung zu sein. Im Bereich der Erhaltung von Nutztieren sollte es eine Vorbildfunktion einnehmen und die Besucherinnen und Besucher den Gedanken der landwirtschaftlichen Vielfalt möglichst anschaulich demonstrieren.

Der Begriff „Arche-Dorf“ ist beim Deutschen Patentamt unter der Registrierungsnummer 305 43 383 als Marke eingetragen und das Emblem rechtlich geschützt worden. Demnach dürfen nur durch die GEH anerkannte Dörfer den Titel Arche-Dorf tragen und das Logo für ihre eigene Werbung verwenden, da sich die am Arche-Dorf teilnehmenden und durch die GEH anerkannten Betriebe gegenüber der GEH vertraglich auf die Einhaltung bestimmter Anerkennungskriterien verpflichtet haben. Wir bitten, uns Zuwiderhandlungen durch dritte Personen mitzuteilen.

 

Präambel

Die vorliegenden Arche-Dorf Kriterien sind seit 27. Februar 2005 gültig. Veränderungen dieser Kriterien werden gegebenenfalls im Hinblick auf die Erfordernisse der Lebenderhaltung sowie der Projektdurchführbarkeit durch die GEH veranlasst.

(Aus Gründen der Vereinfachung wird im weiteren Text nur die männliche Form des Betriebsleiters verwendet, alle Betriebsleiterinnen mögen sich bitte ebenso angesprochen fühlen.)

 

Mindestanforderungen

Um als Arche-Dorf anerkannt zu werden, müssen sich mindestens vier tierhaltende Betriebe, die gefährdete Rassen aus der Liste der Roten Liste der GEH halten, nutzen und züchten zusammenschließen. Das Arche-Dorf kann als Interessengemeinschaft oder Verein fungieren. Ein benannter Tierhalter gilt als Ansprechpartner für die GEH. Die Ernennung zum Arche-Dorf schließt die parallele Haltung von so genannten Wirtschaftsrassen nicht aus.

Die einzelnen Betriebsleiter des Arche-Dorfes müssen vor Anerkennung 6 Monate lang Mitglied der GEH sein. Durch die Mitgliedschaft sollen die Betriebsleiter einen Einblick in die Struktur und Erhaltungsarbeit der GEH bekommen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass sich die späteren Arche-Dorf-Betreiber mit der Arbeit der GEH identifizieren können.

 

Das Arche-Dorf

Das Arche-Dorf ist ein Zusammenschluss von landwirtschaftlich arbeitenden Betrieben bzw. Hobby-Betrieben, deren Ziel es ist, die Vielfalt landwirtschaftlicher Nutztierrassen zu erhalten. Jeder Betrieb hat seine eigenen Strukturen und Schwerpunkte und trägt somit zur Einheit des Arche-Dorfes bei.

 

Haltung von mindestens 6 verschiedenen Rassen aus 3 verschiedenen Tierartenkategorien der Roten Liste der GEH

Um eine gewisse Attraktivität und Bandbreite zu zeigen, müssen in einem Arche-Dorf aus allen Tierartenkategorien A, B und C jeweils 2 Bestände/Rassen gehalten werden. Diese Rassen müssen in Herdbuchzucht geführt werden. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich (z.B. Wanderschafhaltung, Spezialbetriebe).

Gruppe A:             Rind/Pferd/Schwein/Esel

Gruppe B:             Schaf/Ziege

Gruppe C:             Geflügel/Kaninchen/Bienen/Hund

 

 

Mindestbestandsgrößen der gehaltenen Rassen

Um eine den züchterischen Belangen gerecht werdende Größe der Zuchtgruppen zu erreichen, gelten für die sechs Rassen der drei Tierartgruppen die nachstehenden Mindestbestandszahlen. Für weitere gehaltene gefährdete Rassen dienen die Mindestbestandszahlen als Orientierungshilfe.

 

   

Anzahl bzw. Gruppen / Stämme je Rasse

 
Gruppe Tierart

männlich

weiblich

Anmerkungen
A Pferd / Esel / Schwein

0

2

Vatertierhaltung ist erwünscht *
A Rind

0

3

Vatertierhaltung ist erwünscht *
B Schaf

1

8

 
B Ziege

1

5

 
C Huhn

1

5

1 Zuchtstamm
mit je 1 männlichen und 5 weiblichen Tieren
C Gans / Ente

1

1

1 Zuchtpaar
mit je 1 männlichen und 1 weiblichen Tier
C Pute

1

2

1 Zuchtstamm
mit je 1 männlichen und 2 weiblichen Tieren
C Kaninchen

1

2

 
C Bienen

3 Völker

 
C Hund

1

Zuchttier mit Papieren oder Hütehund mit Zuchttauglichkeitsprüfung
C Taube

2

2

2 Zuchtpaare
mit je 1 männlichen und 1 weiblichen Tier

 

* Die Vatertierhaltung ist für den Erhalt einer breiten genetischen Basis wichtig und sollte möglichst auch auf dem Betrieb angesiedelt sein. In der Gruppe A ist die Vatertierhaltung zumindest erwünscht, in den Gruppen B und C müssen Vatertiere gehalten werden. Die Vatertierhaltung kann auch in Form einer Züchtergemeinschaft erfolgen.

 

Regionale Rassen in Bezug zur örtlichen Wirtschaftsweise

Nach Möglichkeit sollen standortangepasste, bevorzugt regionale Rassen gehalten werden. Hierdurch lässt sich der kulturhistorische Wert in Bezug zur Ursprungsregion und gegebenenfalls auch zu den einzelnen Hofgeschichten darstellen. In diesem Zusammenhang kommt der Tierhaltung unter traditionellen rassetypischen Bedingungen (z.B. Moorbeweidung mit der Weißen Hornlosen Heidschnucke) eine besondere Bedeutung zu.

 

Eindeutige Deklaration der Rassen

Um die Zuchtarbeit des Arche-Dorfes nach außen hin zu demonstrieren, ist es zwingend notwendig, die verschiedenen Rassen deutlich zu unterscheiden und den Besuchern und Besucherinnen erkenntlich zu machen. Auf Schildern, die die Rassen ausweisen, muss der Gefährdungsgrad der Rasse nach den Kriterien der GEH deutlich erkennbar sein.

 

Tierhaltung unter der Zielsetzung der Tierpräsentation

Die Nutztiere sollen in erster Linie attraktiv und ihren arteigenen Bedürfnissen entsprechend präsentiert werden. Der Besucher soll die Rasse kennen lernen, sich über ihre Geschichte und ihre besonderen Eigenschaften informieren können. Eine zielorientierte Züchtung muss gewährleistet sein.

 

Abstammungsnachweise für die Tiere

Alle auf dem Hof gehaltenen Zuchttiere gefährdeter Rassen müssen eindeutig individuell identifizierbar sein und den offiziellen Richtlinien der Tierkennzeichnung genügen. Als Tierkennzeichnung sind Ohrmarken, Tätowierung und Chip zulässig.

 

Vatertierhaltung

Die Vatertierhaltung ist für den Erhalt einer breiten genetischen Basis wichtig und sollte auch im Arche-Dorf angesiedelt sein. Wo künstliche Besamung möglich ist, müssen keine Vatertiere gehalten werden. Es sollen nur für die Zucht geeignete Vatertiere eingesetzt werden. Dem Arche-Dorf kommt in diesem Aufgabenbereich – gerade auch weil sie im Licht der Öffentlichkeit stehen – eine entscheidende Rolle zu. Ein Austausch wertvoller Zuchttiere und Informationsaustausch mit anderen Züchterinnen und Züchtern sollte stattfinden.

 

Artgerechte Haltung und Fütterung der Tiere

Eine artgerechte Haltung der unterschiedlichen Tierarten entsprechend ihrer Bedürfnisse hinsichtlich Platzangebot, Auslauf, Ruheplätzen, Aufzucht und artspezifische Fütterung ist eine Grundvoraussetzung für die Ernennung zum Arche-Dorf.

 

Gesundheitszustand der Tiere

Alle im Arche-Dorf gehaltenen Tiere müssen sich in einem guten Gesundheitszustand befinden. Eine tägliche Kontrolle aller Tiere durch den Halter ist dabei eine Grundvoraussetzung, u.a. zur Früherkennung von Krankheiten. Die offiziellen veterinärmedizinischen Auflagen (Pflichtimpfungen, Hygienemaßnahmen, usw.) sind zu beachten. Nachweise über erfolgte Bestandskontrollen auf z.B. CAE, Maedi-Visna, IBR/IPV müssen entsprechend der gesetzlichen Regelungen geführt werden (wichtig beim Tieraustausch).

 

Regelmäßige Meldung der Betriebs- und Tierdaten

Die einzelnen Betriebe, die zum Arche-Dorf gehören sind verpflichtet, jährlich den von der GEH-Geschäftsstelle zur Verfügung gestellten Meldebogen zu den wichtigsten Betriebs- und Tierdaten vollständig und korrekt ausgefüllt und an die GEH zurückzuschicken. Diese Angaben sind für alle Koordinationsarbeiten unerlässlich.

 

Tierbesatzdichte

Der Tierbesatz soll den zur Verfügung stehenden Flächen (Stall, Weide) angepasst sein. Es soll keine Übernutzung der Flächen stattfinden. Als Richtwert kann ein Tierbesatz von 1,4 Großvieheinheiten (1 GV = 500 kg Lebendgewicht) pro Hektar angesetzt werden.

 

Versicherungsschutz der einzelnen Betriebe

Die Betriebe sollten den üblichen Standards der Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Es ist dringend angeraten, eine Betriebshaftpflicht sowie Feuerversicherung für die einzelnen Betriebe zu haben.

 

Ansprechende Präsentation des Betriebes

Für eine ansprechende Öffentlichkeitsarbeit ist ein gepflegtes Erscheinungsbild von Anlage und Tieren unabdingbar. Die Besucherinnen und Besucher sollen ein klares und realistisches Bild zu Haltung, Einsatz, Verwendung, Zucht und Erhaltung von Nutztieren bekommen. Die Präsentation soll einen hohen Informationsgehalt haben um die landwirtschaftliche Nutztierhaltung der breiten Bevölkerung nahe zu bringen.

 

Breites Informations- und Begleitmaterial

Broschüren, Poster, Dias, Postkarten und themenbegleitende Ausstellungen sollen dem Besucher als zusätzliche Informationsquelle dienen. Das Material ist größtenteils über die GEH-Geschäftsstelle zu besonderen Konditionen beziehbar. Die GEH sollte auf den Infomaterialien als Projektträger erkennbar sein und zudem auf das Arche-Projekt der GEH hingewiesen werden.

 

Fundiertes Fachwissen des Tierbetreuers und Fähigkeit zur Wissensvermittlung

Da sowohl Laien als auch Fachleute die Betriebe im Arche-Dorf besuchen, sollten die Betreiber über ein fundiertes Fachwissen verfügen.

Die Bereitschaft und das Können, Inhalte zu gefährdeten Nutztierrassen sowie der GEH zu vermitteln, ist entscheidend für den Erfolg eines Arche-Dorfes und des gesamten Projektes. Ein Arche-Dorf kann Dreh- und Angelpunkt für regionale Aktivitäten sein, Aufmerksamkeit bei Presse, Rundfunk und Fernsehen finden und somit ein wichtiger Multiplikator im Bereich der Artenvielfalt sein.

 

Interessenvertretung des Arche-Dorfes

Die GEH ist die Koordinationsstelle, die Interessen, Anregungen und Belange der Arche-Dorfes koordiniert und nach außen hin vertritt. Die GEH ist aus diesem Grund auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Arche-Dorf angewiesen, wie z.B. Beteiligung an Workshops, regionalen- und überregionalen Veranstaltungen, Bekanntgabe über Änderungen im Tierbestand oder in der Einrichtung.

 

Aufwandsentschädigung für Kosten der GEH

Der Projektbeitrag wird in der Gebührenordnung für das Arche-Dorf geregelt. Es entstehen Kosten:

-         Einmalige Kosten für Anerkennung inklusive Anfahrt, Bearbeitung des Antrags etc., Schild, Internet-Eintrag etc.

-         Jährlich anfallender Projektbeitrag

-         GEH-Mitgliedsbeitrag

 

 

Wunschkriterien

 

Erhaltungszucht mehrerer bedrohter Rassen aus verschiedenen Tierarten

Idealerweise wird von jeder Tierart (Rind, Schaf, Ziege, Pferd, Schwein, Hund, Kaninchen, Huhn, Ente, Gans) mindest eine bedrohte Rasse gehalten. Auch hier wäre es wünschenswert, wenn Vatertiere gehalten würden. Die jeweilige Rasse kann als Ansatzpunkt für die Vermittlung der Gesamtsituation und Entwicklung (gestern-heute-morgen) einer Nutztierart dienen.

 

Regionale Rassen in Bezug zur örtlichen Wirtschaftsweise

Es sollen standortangepasste – bevorzugt regionale – Rassen gehalten werden. Durch die Haltung regional typischer Rassen lässt sich der kulturhistorische Wert in Bezug zur Ursprungsregion und gegebenenfalls auch zur Hofgeschichte darstellen. In diesem Zusammenhang kommt der Tierhaltung unter traditionellen, rassetypischen Bedingungen (z.B. Moorbeweidung mit der Moorschnucke) eine besondere Bedeutung zu.

 

Rescue-Station

Ein Arche-Dorf erklärt sich dazu bereit, im Notfall als Rescue-Station, d.h. als Auffangstation für akut gefährdete Tiere zu fungieren. Dabei sollte jeder Arche-Dorf-Betrieb Unterbringungsmöglichkeiten für einzelne Großvieheinheiten bieten. Das zukünftige Arche-Dorf benennt im Antrag auf Ernennung zum Arche-Dorf die für ihn in Frage kommenden Unterbringungsmöglichkeiten.

 

Gute Verkehrsanbindung

Wünschenswert wäre eine gute Verkehrsanbindung möglichst auch an den öffentlichen Nahverkehr, um sowohl die Belastung der Umwelt als auch des Arche-Dorfes möglichst gering zu halten.

 

Produktvermarktung

Soweit möglich, soll auch der Aspekt der Nutzung dargestellt werden, d.h. dass von den gehaltenen Tieren Produkte erzeugt werden, die nach Möglichkeit im Dorf selbst auch angeboten werden.

 

Öffentlichkeitsarbeit

Die Aktivitäten eines Arche-Dorfs sollten möglichst einer breiten Öffentlichkeit dargestellt werden. Hierzu dient die übliche Pressearbeit über regionale und überregionale Medien. Die GEH wird entsprechende Texte auch in der Vereinszeitung Arche Nova und im Internet abdrucken.

 

 

Feste Öffnungs- und Begehungszeiten der einzelnen Betriebe

Um ein möglichst breites Publikum anzusprechen, sind regelmäßige Begehungszeiten wichtig, die sich nach dem internen Betriebsablauf richten sollten. Jeder Arche-Dorf Betrieb sollte beachten, dass der Publikumsverkehr den Betriebsablauf mitunter beeinträchtigen kann. Aus diesem Grund ist ein betriebsspezifischer Kompromiss zwischen feststehenden Besuchstagen und Besuchen nach telefonischer Voranmeldung anzuraten.

 

Die Anerkennung

Die Anerkennung als Arche-Dorf der GEH erfolgt durch das Gremium der Arche-Koordinatorengruppe. Dieser Gruppe liegt der Erstaufnahmeantrag der Betriebe, der Beurteilungsbogen der Hofbesuche durch den GEH-Beauftragten sowie weitere verfügbare Informationen vor. Zur Anerkennung als Arche-Dorf der GEH ist eine Mehrheit von mindestens zweidrittel der anwesenden Mitglieder der Arche-Koordinatorengruppe erforderlich.

 

Ablehnung der Anerkennung

Kann auf Grund der unzureichenden Erfüllung des GEH-Kriterienkataloges nach Besuch der antragstellenden Betriebe keine Anerkennung ausgesprochen werden, wird dies dem Antragsteller mit Begründung mitgeteilt. Im Abstand von mindestens einem Jahr nach der Ablehnung kann ein erneuter Antrag auf Anerkennung bei der GEH gestellt werden.

 

Kündigung der Anerkennung als Arche-Dorf

Erfüllt ein Arche-Dorf trotz erfolgter schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung obengenannte Kriterien nicht bzw. nicht mehr, so kann der Vorstand der GEH (nach Vorschlag der Koordinatorengruppe) die Anerkennung als Arche-Dorf mit sofortiger Wirkung beenden. Das Arche-Dorf verliert damit die Berechtigung zur Führung des Titels "GEH-anerkanntes Arche-Dorf" und darf das Arche-Dorf-Logo nicht mehr weiternutzen. Das Arche-Dorf-Schild ist Eigentum der GEH und nach Beendigung des Vertrages an die GEH zurückzugeben.

 

Aufwandsentschädigung für Kosten der GEH

Die Dorfbetreiber verpflichten sich, die fälligen Gebühren für die Anerkennung der Betriebe, sowie den GEH-Beitrag für Arche-Dörfer zusätzlich zu den GEH-Mitgliedsbeiträgen regelmäßig und rechtzeitig zu entrichten. Die jeweiligen Gebühren können der aktuellen Gebührenordnung für Arche-Dörfer entnommen werden.

Das Arche-Dorf erhält bei Anerkennung ein kostenloses Paket mit Informationsmaterial der GEH. Weiteres Infomaterial wie Broschüren, Zeitungen und Bücher zur eigenen Fortbildung sowie zur Weitergabe und zum Verkauf sollten bei der GEH zu ermäßigten Konditionen angefordert werden.

 

Gültigkeit der Kriterien

Der vorliegende Kriterienkatalog verliert seine Gültigkeit mit dem Datum des Inkrafttretens einer Änderung oder Neufassung durch die Arche-Koordinatorengruppe und den Beschluss des Vorstandes.

Witzenhausen, den 09. Mai 2011

 

 



Die Gebührenordnung für das Arche-Dorf Projekt der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH)


Die Gebühren für bestehende Arche-Dörfer, die Neuaufnahme von Arche-Dörfern (Anerkennung) und für die alle 2 Jahre stattfindenden Besuche durch GEH-Beauftragte betragen im Einzelnen:

 

1. Jährlicher Projektbeitrag für Arche-Dörfer: 187,50 € bei vier Betrieben, für jeden weiteren Betrieb 20,- €

Der jährliche Projektbeitrag für Arche-Dörfer wird dem Ansprechpartner des Dorfes in Rechnung gestellt. Die GEH-Mitgliedsbeiträge der einzelnen Betriebe werden von der GEH mit den üblichen Mitgliedsrechnungen erhoben.

 

2. Einmaliger Anerkennungsbeitrag für die Neuaufnahme von Arche-Dörfern: 400,-€.

Im einmaligen Anerkennungsbeitrag sind Fahrtkosten sowie der Aufwand für Vor- und Nachbereitung enthalten. Diese Kosten sind auf das Konto der GEH (Sparkasse Werra-Meißner, IBAN DE35 5225 0030 0050 3918 04, BIC HELADEF1ESW) zu überweisen, bevor die der Vertrag geschlossen wird.

 

3. Das Informations-Paket

Jedes Arche-Dorf erhält bei Anerkennung ein kostenloses Info-Paket mit Infomaterial der GEH im Gegenwert von 25,- € pro beteiligtem Betrieb, sowie das offizielle Arche-Dorf Schild. Weiteres Infomaterial wie Broschüren, Zeitungen und Bücher zur eigenen Fortbildung sowie zur Weitergabe und zum Verkauf sollte bei der GEH zu ermäßigten Konditionen angefordert werden. Die Arche-Dörfer erhalten gegen Kostenerstattung diverse Schilder mit allgemeinen Informationen zu gefährdeten Haustierrassen sowie Beschreibungen zu den im Betrieb gehaltenen gefährdeten Rassen.

 

Die Gebührenordnung verliert ihre Gültigkeit bei der Festlegung einer neuen Gebührenordnung durch die GEH.

 

Witzenhausen, den 01.01.2019

**Wir benutzen Cookies**
**

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

**