Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH)
The Society for the Conservation of Old and Endangered Livestock Breeds (GEH)

Betriebe leisten aktive Erhaltungsarbeit

Viele Menschen wissen, dass Wildpflanzen und Wildtiere aussterben, aber nur wenigen ist bekannt, dass Ähnliches auch gleich nebenan in der Landwirtschaft mit Kulturpflanzen und Haustierrassen passiert. Wenige Hochleistungssorten und -rassen produzieren heute die Nahrungsmittel der Menschheit. Laut Welternährungsorganisation ist in den letzten sechs Jahren im Durchschnitt eine Rasse pro Monat ausgestorben, d.h. eine an Klima und Standort angepasste Rasse, die ein genetisches Erbe und Kulturgut darstellt.

Allein in Deutschland stehen mehr als 100 Nutztierrassen auf der Roten Liste der GEH. Engagement und Ideen sind gefragt, die Tiere so in die Nutzung einzubinden, dass eine langfristige Erhaltung gewährleistet ist.

Die Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) engagiert sich seit 1981 für die Lebenderhaltung der Nutztierrassen. Das Arche-Hof-Projekt wurde im Jahr 1995 von der GEH ins Leben gerufen und umfasst bundesweit im Jahr 2010 bereits über 80 Höfe.

Die Arche-Höfe verstehen sich als Einrichtung mit dem Ziel, vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen aktiv zu erhalten und weiter zu züchten. Sie integrieren diese Rassen bewusst in ihr Betriebskonzept und stellen landwirtschaftliche Produkte her. Den interessierten Besucherinnen und Besuchern wird mittels anschaulicher Hofführungen ein umfassender Einblick in die Geschichte der Rassen, ihrer gegenwärtigen Situation und ihrer Zukunftsperspektiven eröffnet.

Der Begriff „Arche- Hof“ ist beim Deutschen Patentamt unter der Registrierungsnummer 397 46 928 als Marke eingetragen und das Emblem rechtlich geschützt worden. Demnach können nur durch die GEH anerkannte Höfe den Titel Arche-Hof führen und das Logo für ihre eigene Werbung verwenden, da sich die Höfe gegenüber der GEH vertraglich auf die Einhaltung bestimmter Anerkennungskriterien verpflichtet. Wir bitten, uns Zuwiderhandlungen durch dritte Personen mitzuteilen. 

Jeder Arche-Hof hat seinen eigenen Charakter, er lebt durch die Menschen, die sich der Erhaltungsarbeit widmen. Die Vielfalt der Lebensformen und Gedanken ist groß, und es ist immer wieder spannend zu erfahren, wie der Mensch zum Tier, oder das Tier zum Menschen kam, wie diese auf dem Abstellgleis gelandeten Nutztiere zum neuen Vorzeigemodell werden können.

 

 

Kriterienkatalog für die Anerkennung von GEH Arche-Höfen

Ein Arche-Hof muss die nachfolgenden Kriterien erfüllen, um Vorbildfunktion für interessierte Personen bei der Erhaltung der Rassenvielfalt zu haben.

(Aus Gründen der Vereinfachung wird im weiteren Text nur die männliche Form verwendet.)

 

1.)           Mitgliedschaft in der GEH

Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Anerkennung mindestens 6 Monate Mitglied in der GEH sein. In dieser Zeit soll er nach Möglichkeit die Struktur und die Erhaltungsarbeit der GEH kennen lernen, aktiv an GEH-Treffen und Ausstellungen teilnehmen und eigene Ideen in die Arbeit der GEH einfließen lassen.

 

2.)           Betrieb

Zum Arche-Hof können landwirtschaftliche Betriebe und andere Einrichtungen (z.B. Schulbauernhöfe) ernannt werden. Alte und gefährdete Nutztierrassen, die auf der Roten Liste der bedrohten Nutztierrassen der GEH stehen, werden dort gezüchtet, genutzt und in den Betriebsablauf eingebunden.

Die Ernennung zum Arche-Hof schließt die parallele Haltung von sogenannten Wirtschaftsrassen nicht aus.

 

3.)           Artgemäße Haltung und Fütterung der Tiere

Eine artgemäße Haltung und Fütterung aller Tiere ist eine Grundvoraussetzung für die Ernennung zum Arche-Hof. Die Tiere sollen Auslauf zur Verfügung haben sowie Einstreu im Liegebereich. Weidegang im Sommer soll ebenso wie Gruppenhaltung praktiziert werden.

Nicht tiergerechte Systeme wie z.B. Käfighaltung, ganzjährige Anbindehaltung und Vollspaltensysteme sind für Arche-Höfe nicht zugelassen.

Bei der Fütterung sollte der Arche-Hof-Betreiber Wert auf einen möglichst hohen Anteil betriebseigener heimischer Futtermittel mit hohem Grundfutteranteil legen. Die Fütterung sollte entsprechend dem Bedarf und der Genügsamkeit der Landrassen ausgerichtet sein. Die überwiegende Fütterung mit energetisch hochkonzentrierten Leistungsfuttermitteln ist abzulehnen. Gentechnisch veränderte Futtermittel sollen nicht zum Einsatz kommen.

 

4.)           Bewirtschaftung des Betriebes

Im Interesse einer nachhaltigen Landwirtschaft ist es wünschenswert, wenn ein Arche-Hof entsprechend der Vorgaben des Ökologischen Landbaus (z.B. Bioland, Demeter oder EU-Öko-Verordnung (EWG 834/2007)) oder der Extensivierungsprogramme des jeweiligen Bundeslandes bewirtschaftet wird. Die entsprechenden Nachweise sind den Antragsunterlagen beizulegen.

 

5.)           Haltung von mindestens drei Rassen aus zwei verschiedenen Tierartengruppen

Um eine attraktive Vielfalt zeigen zu können, sollen mindestens drei Rassen der Roten Liste der GEH aus mindestens zwei der unten aufgeführten Tierartengruppen A, B oder C gehalten werden.

Gruppe A:   Rind/Pferd/Schwein/Esel

Gruppe B:   Schaf/Ziege

Gruppe C:   Geflügel/Kaninchen/Biene/Hund

 

6.)           Mindestbestandsgrößen der gehaltenen Rassen

Um eine den züchterischen Belangen gerecht werdende Größe der Zuchtgruppen zu erreichen, gelten für die drei Rassen der zwei Tierartgruppen gemäß Ziffer 5 die nachstehenden Mindestbestandszahlen. Für weitere gehaltene gefährdete Rassen dienen die Mindestbestandszahlen als Orientierungshilfe.

 

 

 

Anzahl bzw. Gruppen / Stämme je Rasse

 

Gruppe

Tierart

männlich

weiblich

Anmerkungen

A

Pferd / Esel / Schwein

0

2

Vatertierhaltung ist erwünscht *

A

Rind

0

3

Vatertierhaltung ist erwünscht *

B

Schaf

1

8

 

B

Ziege

1

5

 

C

Huhn

1

5

1 Zuchtstamm
mit je 1 männlichen und 5 weiblichen Tieren

C

Gans / Ente

1

1

1 Zuchtpaar
mit je 1 männlichen und 1 weiblichen Tier

C

Pute

1

2

1 Zuchtstamm
mit je 1 männlichen und 2 weiblichen Tieren

C

Kaninchen

1

2

 

C

Bienen

3 Völker

 

C

Hund

1

Zuchttier mit Papieren oder Hütehund mit Zuchttauglichkeitsprüfung

C

Taube

2

2

2 Zuchtpaare
mit je 1 männlichen und 1 weiblichen Tier

 

* Die Vatertierhaltung ist für den Erhalt einer breiten genetischen Basis wichtig und sollte möglichst auch auf dem Betrieb angesiedelt sein. In der Gruppe A ist die Vatertierhaltung zumindest erwünscht, in den Gruppen B und C müssen Vatertiere gehalten werden. Die Vatertierhaltung kann auch in Form einer Züchtergemeinschaft erfolgen.

 

7.)           Zucht

Arche-Höfe sollen vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen nicht nur aktiv erhalten, sondern insbesondere züchten. Die Erhaltungszucht muss mit mindestens zwei gefährdeten Rassen betrieben werden. Die in Ziffer 6 geforderten Mindestbestandsgrößen beziehen sich auf die Anzahl der im Zuchtbuch zu führenden bzw. der züchterisch eingesetzten Tiere. Die Zuchttiere müssen im Zuchtbuch einer tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung, in der der Arche -Hof Mitglied ist, oder in einem anderen, von der GEH anerkannten Zuchtbuch (z.B. Zuchtbücher des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V. oder des Zentralverbandes Deutscher Rassekaninchenzüchter e.V.) eingetragen sein. In begründeten Ausnahmefällen kann die Arche-Koordinatorengruppe nach Rücksprache mit dem jeweiligen Rassebetreuer auch eigene züchterische Aufzeichnungen des Arche-Hofes anerkennen, wenn sie den Anforderungen einer sauber dokumentierten züchterischen Tätigkeit genügen und eine enge Zusammenarbeit mit anderen Züchtern der jeweiligen Rasse ( u.a. gezielter Tieraustausch) nachgewiesen wird.

Die Nachweise über die Mitgliedschaft in einer anerkannten Züchtervereinigung bzw. über die züchterische Tätigkeit sind mit dem Erstaufnahmeantrag bzw. beim Erstbesuch vorzulegen.

Der Züchter sollte bestrebt sein, als Zuchtziel die Erhaltung der jeweiligen Rasse mit ihren typischen Eigenschaften und Kennzeichen zu verfolgen. Die Begrenzung des Inzuchtzuwachses muss bei der Erhaltungszucht und der Auswahl der Paarungspartner innerhalb der jeweiligen Rasse ein wichtiges Kriterium sein.

Die Zusammenarbeit und der gezielte Tieraustausch mit anderen Züchtern wird empfohlen. Der Züchter soll sich bei der Auswahl der Zuchttiere durch die Züchtervereinigungen, Rassedachverbände oder Rassebetreuer der GEH beraten lassen.

 

8.)           Regionale Rassen in Bezug zur örtlichen Wirtschaftsweise

Um den kulturhistorischen Wert in Bezug zur Ursprungsregion und gegebenenfalls auch zur Hofgeschichte darstellen zu können, sollen an den Standort angepasste, bevorzugt regionale Rassen gehalten werden. In diesem Zusammenhang ist die Tierhaltung unter traditionellen rassetypischen Bedingungen (z.B. Moorbeweidung mit der Weißen Hornlosen Heidschnucke) wünschenswert.

 

9.)           Eindeutige Deklaration der Rassen

Sämtliche auf dem Hof gehaltenen Zuchttiere gefährdeter Rassen müssen eindeutig individuell identifizierbar sein.

Um die Zielsetzung der Arche-Höfe zu gewährleisten, ist es zwingend notwendig, die verschiedenen Rassen und etwaige Kreuzungstiere deutlich zu unterscheiden und den Besuchern kenntlich zu machen. Die Zuchtgruppen der gefährdeten Rassen sollen deutlich durch Stalltafeln oder ähnliches erkennbar sein.

 

10.)       Regelmäßige Meldung der Betriebs- und Tierdaten

Der Arche-Hof-Betreiber ist verpflichtet, jährlich zum 31. März den von der GEH-Geschäftsstelle zur Verfügung gestellten Meldebogen zu den wichtigsten Betriebs- und Tierdaten vollständig und korrekt ausgefüllt zurück zu schicken. Diese Angaben sind für alle Koordinationsarbeiten unerlässlich und können bei wiederholter Missachtung zur Kündigung des Arche-Hofes führen.

 

11.)       Öffentlichkeitsarbeit

Der Betrieb sollte die Möglichkeit bieten, besichtigt zu werden, wobei nach betriebsspezifischen Gesichtspunkten feststehende Besuchstage oder Besuche nach telefonischer Voranmeldung möglich sind.

Für eine ansprechende Öffentlichkeitsarbeit ist ein gepflegtes Erscheinungsbild für die gesamten Hofstelle und der Tiere unabdingbar. Es sind geeignete Maßnahmen zur Prävention / Unfallverhütung (lt. Berufsgenossenschaft) zu treffen.

Jeder Arche-Hof erhält bei Anerkennung sowie bei Bedarf ein kostenloses Paket mit Informationsmaterial der GEH. Weiteres Infomaterial wie Broschüren, Arche-Nova, Bücher, Poster, Postkarten und themenbegleitende Ausstellungen zur eigenen Fortbildung sowie zur Weitergabe und zum Verkauf kann bei der GEH zu ermäßigten Konditionen angefordert werden.

Interessierten Besuchern sollen nach Möglichkeit Adressen von weiteren, öffentlich zugänglichen Betrieben und Haustierparks ebenso wie kostenloses Informationsmaterial der GEH zur weiteren Themenvertiefung zur Verfügung gestellt werden.

Die Bereitschaft und das Können, Inhalte zu gefährdeten Nutztierrassen sowie der Tätigkeit und Zielsetzung der GEH zu vermitteln, ist entscheidend für den Erfolg eines Arche-Hofes und des gesamten Arche-Hof Projektes. Der Arche-Hof-Betreiber sollte deshalb über ein fundiertes Fachwissen verfügen und dieses sowohl Laien als auch Fachleuten vermitteln können. Ein Arche-Hof sollte Dreh- und Angelpunkt für regionale Aktivitäten sein, Aufmerksamkeit bei Presse, Rundfunk und Fernsehen finden und somit ein wichtiger Multiplikator im Bestreben zur Erhaltung der Rassenvielfalt sein.

Die Betriebsleiter eines anerkannten Arche-Hofes können mit dem Titel „Arche-Hof“ selbständig Öffentlichkeitsarbeit zu ihrem eigenen Vorteil betreiben sowie Produkte und Werbemittel mit dem Namen „Arche-Hof“ oder dem Arche-Hof Logo ausloben.

 

12.)       Anerkennung

Die Anerkennung als Arche-Hof der GEH erfolgt durch die Arche-Koordinatorengruppe. Für die Anerkennung werden der Gruppe der Aufnahmeantrag des Hofes, der Beurteilungsbogen des Hofbesuches eines GEH-Beauftragten sowie weitere verfügbare Informationen vorgelegt. Zur Anerkennung als Arche-Hof der GEH ist eine Mehrheit von mindestens zwei Drittel der Mitglieder der Arche-Koordinatorengruppe erforderlich.

Die Arche-Koordinatorengruppe behält sich vor, Betriebe in besonders begründeten Ausnahmefällen (z.B. Spezialbetriebe, Schulbauernhöfe, Betriebe mit einer auch überregional beispielhaften Öffentlichkeitswirkung, Betriebe mit besonderen Naturschutzleistungen, etc.) auch dann als Arche-Hof anzuerkennen, wenn die in den Ziffern 5 bis 7 des Kriterienkataloges genannten Anforderungen nicht bzw. noch nicht in vollem Umfang erfüllt werden. Die Gründe für die Anwendung der Ausnahmeregelung werden von der Koordinatorengruppe in einem Vermerk festgehalten und als Anlage dem Vertrag beigefügt.

Nach Anerkennung und Überweisung des Mitgliedsbeitrages erhält der Arche-Hof den Arche-Hof Vertrag, der die wichtigsten Belange zwischen dem Arche-Hof und der GEH regelt. Nach Rücksendung des unterschriebenen Vertrages, eines Textbeitrages und Fotos für die Bekanntmachung in der Arche-Nova und im Internet Arche-Führer erhält der Arche-Hof Informationsmaterial, das Arche-Hof-Schild sowie die Urkunde.

Das Arche-Hof-Schild bleibt Eigentum der GEH.

 

13.)       Kündigung eines Arche-Hofes

Der Vertrag kann vom Arche-Hof jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf eines eingeschriebenen Briefes.

Die GEH kann den Vertrag ebenfalls mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, wenn

a)      die Gebühren bzw. Beiträge trotz Mahnung nicht gezahlt werden;

b)      die Kriterien trotz erfolgter schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung zur Nachbesserung nicht erfüllt werden;

c)      das Arche-Hof-Projekt seitens der GEH eingestellt wurde,

d)      das Ansehen der GEH durch Maßnahmen des Arche-Hofes Schaden nimmt.

Bei Nichterfüllung kann die GEH vom Arche-Hof unter angemessener Fristsetzung die Wiederherstellung der Einhaltung der Kriterien verlangen. Die gesetzte Frist richtet sich nach der Bedeutung des Verstoßes für die Tiergesundheit und das Ansehen der GEH und kann zwischen „umgehend“ und „innerhalb von einem Jahr“ gesetzt werden. Werden die Kriterien auch nach schriftlicher Anmahnung und Ablauf der Frist nicht eingehalten, kann die GEH auch fristlos den Arche-Hof Vertrag kündigen.

Der Arche-Hof verliert damit die Berechtigung zur Führung des Titels „Arche-Hof“ und darf das Arche-Hof-Logo nicht mehr weiternutzen.

Das Arche-Hof-Schild ist nach Beendigung des Vertrages an die GEH zurückzugeben.

 

14.)       Beurteilungsbesuche

Der anerkannte Arche-Hof wird in regelmäßigen Abständen, alle 2 – 3 Jahre, von GEH-Beauftragten zur Feststellung des aktuellen Status besucht. Die Arche-Koordinatorengruppe entscheidet nach Vorliegen der Beurteilung durch den GEH-Beauftragten und ggf. Rückfragen beim Arche-Hof Betreiber über die Verlängerung der Anerkennung, Auflagen, die für die Verlängerung durch den Arche-Hof Betreiber innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen sind oder schlägt dem Vorstand ggf. die Kündigung bei Nichteinhaltung der vertraglich festgelegten Kriterien vor (s. auch § 13).

 

15.)       Interessenvertretung der Arche-Höfe

Die GEH befasst sich als Koordinationsstelle damit, die Interessen, Anregungen und Belange der Arche-Höfe zu koordinieren und nach außen zu vertreten. Die GEH unterstützt die Arche-Hof-Betreiber durch:

a)    Kontaktvermittlung zu anderen Züchtern

b)    Zugang zu allgemeinem Fachwissen durch Literatur sowie Vermittlung von Fachadressen

c)    Informationsweitergabe zu artgerechter Tierhaltung und Tierzucht

d)    Bereitstellung von Informationen zu Erhaltungsprojekten auf landes-, bundes- und internationaler Ebene

e)    Seminare und Jahrestreffen

f)     Ideen zur Präsentation der Tiere auf den Höfen (Flugblätter, Schilder, usw.)

g)    Bekanntmachung und Präsentation der Arche-Höfe auf der Homepage der GEH sowie im Arche-Hof Flyer.

 

16.)       Austausch und Kontakt mit anderen Arche-Höfen

Die Arche-Hof Betreiber sollen ihre aktive Mitarbeit auf regionalen und überregionalen Veranstaltungen im Sinne der Ziele der GEH einbringen.

Die aktive Zusammenarbeit von Arche-Höfen einer Region ist notwendig und gewünscht. Über die GEH können Informationen zu bestehenden Regionalgruppen bezogen werden. Die Arche-Höfe und weitere Interessierte wie z.B. GEH-Mitglieder einer Region sollten sich langfristig gemeinsamen Zielen und Aufgaben im Bereich der Erhaltungsarbeit stellen.

 

17.)       Aufwandsentschädigung für Kosten der GEH

Der Hofbetreiber verpflichtet sich, die fälligen Gebühren für die Anerkennung des Betriebes sowie den GEH-Beitrag für Arche-Höfe zusätzlich zum GEH-Mitgliedsbeitrag regelmäßig und rechtzeitig zu entrichten.

Die jeweiligen Gebühren können der aktuellen Gebührenordnung für Arche-Höfe entnommen werden.

 

18.)       Gültigkeit der Kriterien

Der vorliegende Kriterienkatalog verliert seine Gültigkeit mit dem Datum des Inkrafttretens einer Änderung oder Neufassung durch die GEH-Koordinatorengruppe und den Beschluss des Vorstandes.

 

Witzenhausen, den 9. Mai 2011

 

 


 

 

Gebührenordnung für Arche-Höfe der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH)

 

Die Gebühren für die Neuaufnahme von Arche-Höfen bei Anerkennung und bestehende Arche-Höfe betragen im Einzelnen:

 

1.  Einmaliger Anerkennungsbeitrag für die Neuaufnahme von Arche- Höfen

Der einmalige Anerkennungsbeitrag beträgt € 200,-. Der Betrag deckt Fahrtkosten, den Aufwand für Vor- und Nachbereitung ab und beinhaltet ein kostenloses Info-Paket mit Infomaterial der GEH im Gegenwert von € 50,-. Der einmalige Anerkennungsbeitrag ist mit Erhalt des Arche-Hof Vertrages fällig und auf unser Konto bei der Sparkasse Werra-Meißner (IBAN DE35 5225 0030 0050 3918 04, BIC HELADEF1ESW) zu überweisen.

2.  Jährlicher Beitrag für Arche-Höfe

Der jährliche Beitrag für Arche-Höfe beträgt € 137,50 und beinhaltet € 75,- GEH-Mitgliedsbeitrag plus € 62,50 Projektbeitrag. Der Jahresbeitrag ist zu Anfang des Jahres fällig.

Mitglied in der GEH sind alle zu einem Arche-Hof angehörenden Personen. Nur eine Person pro Arche-Hof ist bei Mitgliederabstimmungen stimmberechtigt.

3.  Das Informations-Paket

Jeder Arche-Hof erhält bei Anerkennung ein kostenloses Info-Paket mit Infomaterial der GEH im Gegenwert von € 50,-. Weiteres Infomaterial wie Broschüren, Arche-Nova und Bücher zur eigenen Fortbildung sowie zur Weitergabe und zum Verkauf kann bei der GEH zu ermäßigten Konditionen angefordert werden. Die Arche-Höfe erhalten gegen Kostenerstattung diverse Schilder mit allgemeinen Informationen zu gefährdeten Haustierrassen sowie Beschreibungen zu den im Betrieb gehaltenen gefährdeten Rassen.

 

Die Gebührenordnung verliert ihre Gültigkeit bei der Festlegung einer neuen Gebührenordnung durch die GEH.

 

Witzenhausen, den 01.01.2019

Betriebe leisten aktive Erhaltungsarbeit

Viele Menschen wissen, dass Wildpflanzen und Wildtiere aussterben, aber nur wenigen ist bekannt, dass Ähnliches auch gleich nebenan in der Landwirtschaft mit Kulturpflanzen und Haustierrassen passiert. Wenige Hochleistungssorten und -rassen produzieren heute die Nahrungsmittel der Menschheit. Laut Welternährungsorganisation ist in den letzten sechs Jahren im Durchschnitt eine Rasse pro Monat ausgestorben, d.h. eine an Klima und Standort angepasste Rasse, die ein genetisches Erbe und Kulturgut darstellt.

Allein in Deutschland stehen mehr als 100 Nutztierrassen auf der Roten Liste der GEH. Engagement und Ideen sind gefragt, die Tiere so in die Nutzung einzubinden, dass eine langfristige Erhaltung gewährleistet ist.

Die Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) engagiert sich seit 1981 für die Lebenderhaltung der Nutztierrassen. Das Arche-Hof-Projekt wurde im Jahr 1995 von der GEH ins Leben gerufen und umfasst bundesweit im Jahr 2010 bereits über 80 Höfe.

Die Arche-Höfe verstehen sich als Einrichtung mit dem Ziel, vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen aktiv zu erhalten und weiter zu züchten. Sie integrieren diese Rassen bewusst in ihr Betriebskonzept und stellen landwirtschaftliche Produkte her. Den interessierten Besucherinnen und Besuchern wird mittels anschaulicher Hofführungen ein umfassender Einblick in die Geschichte der Rassen, ihrer gegenwärtigen Situation und ihrer Zukunftsperspektiven eröffnet.

Der Begriff Arche-Hof ist als Warenzeichen geschützt. Die Höfe haben sich gegenüber der GEH vertraglich auf die Einhaltung bestimmter Anerkennungskriterien verpflichtet.

Jeder Arche-Hof hat seinen eigenen Charakter, er lebt durch die Menschen, die sich der Erhaltungsarbeit widmen. Die Vielfalt der Lebensformen und Gedanken ist groß, und es ist immer wieder spannend zu erfahren, wie der Mensch zum Tier, oder das Tier zum Menschen kam, wie diese auf dem Abstellgleis gelandeten Nutztiere zum neuen Vorzeigemodell werden können.

 


Kriterienkatalog für die Ernennung von Arche-Höfen

Ein Arche-Hof muss die nachfolgenden Kriterien erfüllen, um Vorbildfunktion für interessierte Personen bei der Erhaltung der Rassenvielfalt zu haben.

(Aus Gründen der Vereinfachung wird im weiteren Text nur die männliche Form verwendet.)

1.)           Mitgliedschaft in der GEH

Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Anerkennung mindestens 6 Monate Mitglied in der GEH sein. In dieser Zeit soll er nach Möglichkeit die Struktur und die Erhaltungsarbeit der GEH kennen lernen, aktiv an GEH-Treffen und Ausstellungen teilnehmen und eigene Ideen in die Arbeit der GEH einfließen lassen.

2.)           Betrieb

Zum Arche-Hof können landwirtschaftliche Betriebe und andere Einrichtungen (z.B. Schulbauernhöfe) ernannt werden. Alte und gefährdete Nutztierrassen, die auf der Roten Liste der bedrohten Nutztierrassen der GEH stehen, werden dort gezüchtet, genutzt und in den Betriebsablauf eingebunden.

Die Ernennung zum Arche-Hof schließt die parallele Haltung von sogenannten Wirtschaftsrassen nicht aus.

3.)           Artgemäße Haltung und Fütterung der Tiere

Eine artgemäße Haltung und Fütterung aller Tiere ist eine Grundvoraussetzung für die Ernennung zum Arche-Hof. Die Tiere sollen Auslauf zur Verfügung haben sowie Einstreu im Liegebereich. Weidegang im Sommer soll ebenso wie Gruppenhaltung praktiziert werden.

Nicht tiergerechte Systeme wie z.B. Käfighaltung, ganzjährige Anbindehaltung und Vollspaltensysteme sind für Arche-Höfe nicht zugelassen.

Bei der Fütterung sollte der Arche-Hof-Betreiber Wert auf einen möglichst hohen Anteil betriebseigener heimischer Futtermittel mit hohem Grundfutteranteil legen. Die Fütterung sollte entsprechend dem Bedarf und der Genügsamkeit der Landrassen ausgerichtet sein. Die überwiegende Fütterung mit energetisch hochkonzentrierten Leistungsfuttermitteln ist abzulehnen. Gentechnisch veränderte Futtermittel sollen nicht zum Einsatz kommen.

4.)           Bewirtschaftung des Betriebes

Im Interesse einer nachhaltigen Landwirtschaft ist es wünschenswert, wenn ein Arche-Hof entsprechend der Vorgaben des Ökologischen Landbaus (z.B. Bioland, Demeter oder EU-Öko-Verordnung (EWG 834/2007)) oder der Extensivierungsprogramme des jeweiligen Bundeslandes bewirtschaftet wird. Die entsprechenden Nachweise sind den Antragsunterlagen beizulegen.

5.)           Haltung von mindestens drei Rassen aus zwei verschiedenen Tierartengruppen

Um eine attraktive Vielfalt zeigen zu können, sollen mindestens drei Rassen der Roten Liste der GEH aus mindestens zwei der unten aufgeführten Tierartengruppen A, B oder C gehalten werden.

Gruppe A:   Rind/Pferd/Schwein/Esel

Gruppe B:   Schaf/Ziege

Gruppe C:   Geflügel/Kaninchen/Biene/Hund

6.)           Mindestbestandsgrößen der gehaltenen Rassen

Um eine den züchterischen Belangen gerecht werdende Größe der Zuchtgruppen zu erreichen, gelten für die drei Rassen der zwei Tierartgruppen gemäß Ziffer 5 die nachstehenden Mindestbestandszahlen. Für weitere gehaltene gefährdete Rassen dienen die Mindestbestandszahlen als Orientierungshilfe.

 

 

 

Anzahl bzw. Gruppen / Stämme je Rasse

 

Gruppe

Tierart

männlich

weiblich

Anmerkungen

A

Pferd / Esel / Schwein

0

2

Vatertierhaltung ist erwünscht *

A

Rind

0

3

Vatertierhaltung ist erwünscht *

B

Schaf

1

8

 

B

Ziege

1

5

 

C

Huhn

1

5

1 Zuchtstamm
mit je 1 männlichen und 5 weiblichen Tieren

C

Gans / Ente

1

1

1 Zuchtpaar
mit je 1 männlichen und 1 weiblichen Tier

C

Pute

1

2

1 Zuchtstamm
mit je 1 männlichen und 2 weiblichen Tieren

C

Kaninchen

1

2

 

C

Bienen

3 Völker

 

C

Hund

1

Zuchttier mit Papieren oder Hütehund mit Zuchttauglichkeitsprüfung

C

Taube

2

2

2 Zuchtpaare
mit je 1 männlichen und 1 weiblichen Tier

 

* Die Vatertierhaltung ist für den Erhalt einer breiten genetischen Basis wichtig und sollte möglichst auch auf dem Betrieb angesiedelt sein. In der Gruppe A ist die Vatertierhaltung zumindest erwünscht, in den Gruppen B und C müssen Vatertiere gehalten werden. Die Vatertierhaltung kann auch in Form einer Züchtergemeinschaft erfolgen.

7.)           Zucht

Arche-Höfe sollen vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen nicht nur aktiv erhalten, sondern insbesondere züchten. Die Erhaltungszucht muss mit mindestens zwei gefährdeten Rassen betrieben werden. Die in Ziffer 6 geforderten Mindestbestandsgrößen beziehen sich auf die Anzahl der im Zuchtbuch zu führenden bzw. der züchterisch eingesetzten Tiere. Die Zuchttiere müssen im Zuchtbuch einer tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung, in der der Arche -Hof Mitglied ist, oder in einem anderen, von der GEH anerkannten Zuchtbuch (z.B. Zuchtbücher des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V. oder des Zentralverbandes Deutscher Rassekaninchenzüchter e.V.) eingetragen sein. In begründeten Ausnahmefällen kann die Arche-Koordinatorengruppe nach Rücksprache mit dem jeweiligen Rassebetreuer auch eigene züchterische Aufzeichnungen des Arche-Hofes anerkennen, wenn sie den Anforderungen einer sauber dokumentierten züchterischen Tätigkeit genügen und eine enge Zusammenarbeit mit anderen Züchtern der jeweiligen Rasse ( u.a. gezielter Tieraustausch) nachgewiesen wird.

Die Nachweise über die Mitgliedschaft in einer anerkannten Züchtervereinigung bzw. über die züchterische Tätigkeit sind mit dem Erstaufnahmeantrag bzw. beim Erstbesuch vorzulegen.

Der Züchter sollte bestrebt sein, als Zuchtziel die Erhaltung der jeweiligen Rasse mit ihren typischen Eigenschaften und Kennzeichen zu verfolgen. Die Begrenzung des Inzuchtzuwachses muss bei der Erhaltungszucht und der Auswahl der Paarungspartner innerhalb der jeweiligen Rasse ein wichtiges Kriterium sein.

Die Zusammenarbeit und der gezielte Tieraustausch mit anderen Züchtern wird empfohlen. Der Züchter soll sich bei der Auswahl der Zuchttiere durch die Züchtervereinigungen, Rassedachverbände oder Rassebetreuer der GEH beraten lassen.

8.)           Regionale Rassen in Bezug zur örtlichen Wirtschaftsweise

Um den kulturhistorischen Wert in Bezug zur Ursprungsregion und gegebenenfalls auch zur Hofgeschichte darstellen zu können, sollen an den Standort angepasste, bevorzugt regionale Rassen gehalten werden. In diesem Zusammenhang ist die Tierhaltung unter traditionellen rassetypischen Bedingungen (z.B. Moorbeweidung mit der Weißen Hornlosen Heidschnucke) wünschenswert.

9.)           Eindeutige Deklaration der Rassen

Sämtliche auf dem Hof gehaltenen Zuchttiere gefährdeter Rassen müssen eindeutig individuell identifizierbar sein.

Um die Zielsetzung der Arche-Höfe zu gewährleisten, ist es zwingend notwendig, die verschiedenen Rassen und etwaige Kreuzungstiere deutlich zu unterscheiden und den Besuchern kenntlich zu machen. Die Zuchtgruppen der gefährdeten Rassen sollen deutlich durch Stalltafeln oder ähnliches erkennbar sein.

10.)       Regelmäßige Meldung der Betriebs- und Tierdaten

Der Arche-Hof-Betreiber ist verpflichtet, jährlich zum 31. März den von der GEH-Geschäftsstelle zur Verfügung gestellten Meldebogen zu den wichtigsten Betriebs- und Tierdaten vollständig und korrekt ausgefüllt zurück zu schicken. Diese Angaben sind für alle Koordinationsarbeiten unerlässlich und können bei wiederholter Missachtung zur Kündigung des Arche-Hofes führen.

11.)       Öffentlichkeitsarbeit

Der Betrieb sollte die Möglichkeit bieten, besichtigt zu werden, wobei nach betriebsspezifischen Gesichtspunkten feststehende Besuchstage oder Besuche nach telefonischer Voranmeldung möglich sind.

Für eine ansprechende Öffentlichkeitsarbeit ist ein gepflegtes Erscheinungsbild für die gesamten Hofstelle und der Tiere unabdingbar. Es sind geeignete Maßnahmen zur Prävention / Unfallverhütung (lt. Berufsgenossenschaft) zu treffen.

Jeder Arche-Hof erhält bei Anerkennung sowie bei Bedarf ein kostenloses Paket mit Informationsmaterial der GEH. Weiteres Infomaterial wie Broschüren, Arche-Nova, Bücher, Poster, Postkarten und themenbegleitende Ausstellungen zur eigenen Fortbildung sowie zur Weitergabe und zum Verkauf kann bei der GEH zu ermäßigten Konditionen angefordert werden.

Interessierten Besuchern sollen nach Möglichkeit Adressen von weiteren, öffentlich zugänglichen Betrieben und Haustierparks ebenso wie kostenloses Informationsmaterial der GEH zur weiteren Themenvertiefung zur Verfügung gestellt werden.

Die Bereitschaft und das Können, Inhalte zu gefährdeten Nutztierrassen sowie der Tätigkeit und Zielsetzung der GEH zu vermitteln, ist entscheidend für den Erfolg eines Arche-Hofes und des gesamten Arche-Hof Projektes. Der Arche-Hof-Betreiber sollte deshalb über ein fundiertes Fachwissen verfügen und dieses sowohl Laien als auch Fachleuten vermitteln können. Ein Arche-Hof sollte Dreh- und Angelpunkt für regionale Aktivitäten sein, Aufmerksamkeit bei Presse, Rundfunk und Fernsehen finden und somit ein wichtiger Multiplikator im Bestreben zur Erhaltung der Rassenvielfalt sein.

Die Betriebsleiter eines anerkannten Arche-Hofes können mit dem Titel „Arche-Hof“ selbständig Öffentlichkeitsarbeit zu ihrem eigenen Vorteil betreiben sowie Produkte und Werbemittel mit dem Namen „Arche-Hof“ oder dem Arche-Hof Logo ausloben.

12.)       Anerkennung

Die Anerkennung als Arche-Hof der GEH erfolgt durch die Arche-Koordinatorengruppe. Für die Anerkennung werden der Gruppe der Aufnahmeantrag des Hofes, der Beurteilungsbogen des Hofbesuches eines GEH-Beauftragten sowie weitere verfügbare Informationen vorgelegt. Zur Anerkennung als Arche-Hof der GEH ist eine Mehrheit von mindestens zwei Drittel der Mitglieder der Arche-Koordinatorengruppe erforderlich.

Die Arche-Koordinatorengruppe behält sich vor, Betriebe in besonders begründeten Ausnahmefällen (z.B. Spezialbetriebe, Schulbauernhöfe, Betriebe mit einer auch überregional beispielhaften Öffentlichkeitswirkung, Betriebe mit besonderen Naturschutzleistungen, etc.) auch dann als Arche-Hof anzuerkennen, wenn die in den Ziffern 5 bis 7 des Kriterienkataloges genannten Anforderungen nicht bzw. noch nicht in vollem Umfang erfüllt werden. Die Gründe für die Anwendung der Ausnahmeregelung werden von der Koordinatorengruppe in einem Vermerk festgehalten und als Anlage dem Vertrag beigefügt.

Nach Anerkennung und Überweisung des Mitgliedsbeitrages erhält der Arche-Hof den Arche-Hof Vertrag, der die wichtigsten Belange zwischen dem Arche-Hof und der GEH regelt. Nach Rücksendung des unterschriebenen Vertrages, eines Textbeitrages und Fotos für die Bekanntmachung in der Arche-Nova und im Internet Arche-Führer erhält der Arche-Hof Informationsmaterial, das Arche-Hof-Schild sowie die Urkunde.

Das Arche-Hof-Schild bleibt Eigentum der GEH.

13.)       Kündigung eines Arche-Hofes

Der Vertrag kann vom Arche-Hof jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf eines eingeschriebenen Briefes.

Die GEH kann den Vertrag ebenfalls mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, wenn

a)      die Gebühren bzw. Beiträge trotz Mahnung nicht gezahlt werden;

b)      die Kriterien trotz erfolgter schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung zur Nachbesserung nicht erfüllt werden;

c)      das Arche-Hof-Projekt seitens der GEH eingestellt wurde,

d)      das Ansehen der GEH durch Maßnahmen des Arche-Hofes Schaden nimmt.

Bei Nichterfüllung kann die GEH vom Arche-Hof unter angemessener Fristsetzung die Wiederherstellung der Einhaltung der Kriterien verlangen. Die gesetzte Frist richtet sich nach der Bedeutung des Verstoßes für die Tiergesundheit und das Ansehen der GEH und kann zwischen „umgehend“ und „innerhalb von einem Jahr“ gesetzt werden. Werden die Kriterien auch nach schriftlicher Anmahnung und Ablauf der Frist nicht eingehalten, kann die GEH auch fristlos den Arche-Hof Vertrag kündigen.

Der Arche-Hof verliert damit die Berechtigung zur Führung des Titels „Arche-Hof“ und darf das Arche-Hof-Logo nicht mehr weiternutzen.

Das Arche-Hof-Schild ist nach Beendigung des Vertrages an die GEH zurückzugeben.

14.)       Beurteilungsbesuche

Der anerkannte Arche-Hof wird in regelmäßigen Abständen, alle 2 – 3 Jahre, von GEH-Beauftragten zur Feststellung des aktuellen Status besucht. Die Arche-Koordinatorengruppe entscheidet nach Vorliegen der Beurteilung durch den GEH-Beauftragten und ggf. Rückfragen beim Arche-Hof Betreiber über die Verlängerung der Anerkennung, Auflagen, die für die Verlängerung durch den Arche-Hof Betreiber innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen sind oder schlägt dem Vorstand ggf. die Kündigung bei Nichteinhaltung der vertraglich festgelegten Kriterien vor (s. auch § 13).

15.)       Interessenvertretung der Arche-Höfe

Die GEH befasst sich als Koordinationsstelle damit, die Interessen, Anregungen und Belange der Arche-Höfe zu koordinieren und nach außen zu vertreten. Die GEH unterstützt die Arche-Hof-Betreiber durch:

a)    Kontaktvermittlung zu anderen Züchtern

b)    Zugang zu allgemeinem Fachwissen durch Literatur sowie Vermittlung von Fachadressen

c)    Informationsweitergabe zu artgerechter Tierhaltung und Tierzucht

d)    Bereitstellung von Informationen zu Erhaltungsprojekten auf landes-, bundes- und internationaler Ebene

e)    Seminare und Jahrestreffen

f)     Ideen zur Präsentation der Tiere auf den Höfen (Flugblätter, Schilder, usw.)

g)    Bekanntmachung und Präsentation der Arche-Höfe auf der Homepage der GEH sowie im Arche-Hof Flyer.

16.)       Austausch und Kontakt mit anderen Arche-Höfen

Die Arche-Hof Betreiber sollen ihre aktive Mitarbeit auf regionalen und überregionalen Veranstaltungen im Sinne der Ziele der GEH einbringen.

Die aktive Zusammenarbeit von Arche-Höfen einer Region ist notwendig und gewünscht. Über die GEH können Informationen zu bestehenden Regionalgruppen bezogen werden. Die Arche-Höfe und weitere Interessierte wie z.B. GEH-Mitglieder einer Region sollten sich langfristig gemeinsamen Zielen und Aufgaben im Bereich der Erhaltungsarbeit stellen.

17.)       Aufwandsentschädigung für Kosten der GEH

Der Hofbetreiber verpflichtet sich, die fälligen Gebühren für die Anerkennung des Betriebes sowie den GEH-Beitrag für Arche-Höfe zusätzlich zum GEH-Mitgliedsbeitrag regelmäßig und rechtzeitig zu entrichten.

Die jeweiligen Gebühren können der aktuellen Gebührenordnung für Arche-Höfe entnommen werden.

18.)       Gültigkeit der Kriterien

Der vorliegende Kriterienkatalog verliert seine Gültigkeit mit dem Datum des Inkrafttretens einer Änderung oder Neufassung durch die GEH-Koordinatorengruppe und den Beschluss des Vorstandes.

 

Witzenhausen, den 9. Mai 2011

 

Kontakt:

GEH Geschäftsstelle - Walburger Str. 2 – 37213 Witzenhausen - (Postfach 12 18)
Tel: 05542-1864 / Fax: 05542-72560 / e-mail: info@g-e-h.de, Internet: www.g-e-h.de

Spendenkonto: Sparkasse Werra-Meißner, BLZ: 522 500 30 – Konto-Nr. 500 062 53


Gebührenordnung für Arche-Höfe der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH)

 

Die Gebühren für die Neuaufnahme von Arche-Höfen bei Anerkennung und bestehende Arche-Höfe betragen im Einzelnen:

 

1.  Einmaliger Anerkennungsbeitrag für die Neuaufnahme von Arche- Höfen

Der einmalige Anerkennungsbeitrag beträgt € 200,-. Der Betrag deckt Fahrtkosten, den Aufwand für Vor- und Nachbereitung ab und beinhaltet ein kostenloses Info-Paket mit Infomaterial der GEH im Gegenwert von € 50,-. Der einmalige Anerkennungsbeitrag ist mit Erhalt des Arche-Hof Vertrages fällig.

2.  Jährlicher Beitrag für Arche-Höfe

Der jährliche Beitrag für Arche-Höfe beträgt € 110,- und beinhaltet € 60,- GEH-Mitgliedsbeitrag plus € 50,- Projektbeitrag. Der Jahresbeitrag ist zu Anfang des Jahres fällig.

Mitglied in der GEH sind alle zu einem Arche-Hof angehörenden Personen. Nur eine Person pro Arche-Hof ist bei Mitgliederabstimmungen stimmberechtigt.

3.  Das Informations-Paket

Jeder Arche-Hof erhält bei Anerkennung ein kostenloses Info-Paket mit Infomaterial der GEH im Gegenwert von € 50,-. Weiteres Infomaterial wie Broschüren, Arche-Nova und Bücher zur eigenen Fortbildung sowie zur Weitergabe und zum Verkauf kann bei der GEH zu ermäßigten Konditionen angefordert werden. Die Arche-Höfe erhalten gegen Kostenerstattung diverse Schilder mit allgemeinen Informationen zu gefährdeten Haustierrassen sowie Beschreibungen zu den im Betrieb gehaltenen gefährdeten Rassen.

 

Die Gebührenordnung verliert ihre Gültigkeit bei der Festlegung einer neuen Gebührenordnung durch die GEH.

Die Beiträge sind auf das Konto der GEH (s. u.) zu überweisen.

 

Witzenhausen, den 9. Mai 2011

 

GEH Geschäftsstelle - Walburger Str. 2 – 37213 Witzenhausen - (Postfach 12 18)
Tel: 05542-1864 / Fax: 05542-72560 / e-mail: info@g-e-h.de, Internet: www.g-e-h.de

Spendenkonto: Sparkasse Werra-Meißner, BLZ: 522 500 30 – Konto-Nr. 500 062 53

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